
Qualifizierte Eingliederungshilfen und Teilhabeassistenzen
Erschweren körperliche, geistige oder seelische Probleme das Leben, dann kann eine Unterstützung helfen, Hindernisse zu überwinden, um den Weg für ein selbstbestimmtes Leben zu öffnen (§ 35a SGB VIII, § 29 SGB IX u.a.)
Unterstützung für ein selbstbestimmtes Leben
Körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigungen können den Alltag erschweren – aber sie müssen kein Hindernis für ein erfülltes Leben sein. Mit unseren qualifizierten Eingliederungshilfen und Teilhabeassistenzen bieten wir individuelle Unterstützung gemäß § 35a SGB VIII und § 29 SGB IX, um Menschen dabei zu helfen, Barrieren abzubauen und Chancen zu nutzen.


Maßgeschneiderte Hilfe für individuelle Bedürfnisse
Jeder Mensch ist einzigartig, und genauso individuell gestalten wir unsere Unterstützung. Ob im schulischen, beruflichen oder privaten Umfeld – unsere Teilhabeassistenzen fördern die Entwicklung persönlicher Fähigkeiten und eröffnen neue Perspektiven. Gemeinsam arbeiten wir daran, ein Höchstmaß an Selbstständigkeit und Lebensqualität zu erreichen.